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17.01.2019, 20:00 Uhr
Junge Union Kreis Pinneberg fordert Aufnahme der sog. „Ehe für Alle“ in das Grundgesetz!
 Die Junge Union Kreis Pinneberg (JU) fordert eine Grundgesetzänderung, wonach die sog. „Ehe für Alle“ verfassungsrechtlichen Schutz erhalten soll.
Pinneberg - Die im Oktober 2017 eingeführte sog. „Ehe für Alle“ ermöglicht Personen gleichen Geschlechtes die Eheschließung. Konkret würde der Vorstoß der JU eine Änderung des Art. 6 I GG bedeuten: Demnach erstrebt die Junge Union, dass zukünftig die Ehe ergänzend als eine „Vereinigung zweier Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts“ definiert wird.
 
Der JU-Kreisvorsitzende Justus Schmitt (21) begrüßt den Beschluss des JU-Kreisvorstands und erklärt dazu: „Bereits im Vorfeld der Abstimmung über die sog. „Ehe für Alle“ im Deutschen Bundestag wurden Stimmen von Verfassungsrechtlern und Politikern laut, wonach eine einfachgesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ohne eine Grundgesetzänderung nicht ausreichend für eine saubere Umsetzung des Gesetzesvorhabens sei und sie diesem daher nach juristischer Betrachtung nicht zustimmen könnten. Das Institut der gleichgeschlechtlichen Ehe sowie alle bereits geschlossenen Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechtes existieren demnach derzeit unter der Befürchtung, dass ihre Rechtmäßigkeit doch noch nachträglich im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt werden könnte.

Es ist gut, dass die Politik die Lebensrealitäten in unserer Gesellschaft mehrheitlich anerkannt hat. Konsequent wäre es nun in diesem Zuge, das hohe Gut der Ehe auch ganzheitlich verfassungsrechtlich zu schützen.“

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