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Neuigkeiten
Keine Frauenquote: Kompetenz und Engagement statt Geschlecht als entscheidendes Kriterium!
Änderungsantrag zu den beschlossenen Vorschlägen der Struktur- und Satzungskommission der CDU Deutschlands:
Streiche die Zeilen 248 bis 275 ersatzlos.
Streiche in Zeile 235 „größeren bzw. längeren“.
Streiche in Zeile 236 „Landesebene“, setze stattdessen „Kreisebene“.
Setze in Zeile 212: „Probleme erkennen und angemessen handeln: Um den Abbau von Faktoren zu erreichen, die Frauen das aktive Engagement in der CDU erschweren oder es für sie unattraktiv machen, wird die CDU ein Evaluierungsprogramm entwerfen, mit dessen Hilfe sie zu beseitigende Hürden für die Aktivität von Frauen in der Partei zeitnah identifizieren und beseitigen kann. Dazu ist eine repräsentative Umfrage innerhalb unserer Parteistrukturen mit der Frage, wo wir als CDU Verbesserungspotential für die Teilhabe von Frauen haben, zu entwerfen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Umfrage wird dann eine Evaluation der Parteisatzung und eine Modifikation derselben stattfinden. Eine regelmäßige Befragung der Mitglieder in den ersten vier Jahren nach der begonnenen Umsetzung des Konzepts soll dazu beitragen, die Erfolge oder noch offenen Punkte des Konzepts festzustellen. Um potentiellen weiblichen Neumitgliedern die neuen Möglichkeiten, die sich dadurch in der CDU für sie ergeben, flächendeckend nahezubringen, werden wir auf Grundlage der Ergebnisse der Umfrage zudem eine gezielte Mitgliederwerbekampagne für Frauen initiieren, die aus dem Konrad-Adenauer-Haus organisiert und durch die Stadt- und Gemeindeverbände umgesetzt werden soll. Des Weiteren wird ein Fachausschuss auf Bundesebene – auf freiwilliger Basis auch auf unteren Parteiebenen – speziell für jugend- und frauenpolitische Inhalte eingerichtet werden, der bei der Erkennung und Beseitigung von Hürden für die Aktivität dieser Gruppen unterstützen und konsultiert werden soll.“
Begründung:
In Partei, Verein und jedem anderen politisch-gesellschaftlichen Verband ist es wichtig, dass jeder erwachsene Deutsche die Möglichkeit hat, sich in diesem zu engagieren und in Vollzug des demokratischen Gedankens, der der Bundesrepublik Deutschland und ihrem Grundgesetz zugrunde liegt, die eigene Meinung und die eigenen Interessen direkt in den politischen Prozess einzubringen. Parteien kommt in dieser Hinsicht nach Artikel 21 GG eine besondere Rolle zu. Sie wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit, müssen ihrer inneren Ordnung nach demokratisch sein und haben nach dem Parteiengesetz Sonderrechte bei der Aufstellung von Wahlbewerbern. Dadurch sind die Parteien in Deutschland eine tragende Säule der demokratischen Verfassung unseres Staates und das Hauptinstrument der repräsentativen Demokratie. Daher ist es besonders wichtig, Parteien möglichst inklusiv zu gestalten. Die Zugehörigkeit zu bestimmten demographischen Gruppen darf für keinen erwachsenen Deutschen ein Kriterium werden, das ihm die Mitarbeit in einer Partei und damit die Realisierung seiner politischen Vorstellungen über den regulären politischen Prozess erschwert. Um den mit 26,5% geringen Frauenanteil der CDU-Mitglieder sowie den Anteil an weiblichen CDU-Abgeordneten, die z. B. im Bundestag zur Zeit mit einem Anteil von 20,7% an der Fraktion unterrepräsentiert sind, zu erhöhen, beinhalten die beschlossenen Vorschläge der Struktur- und Satzungskommission der CDU zum Thema „Mehr Vielfalt in der CDU, Ämtern und Mandaten“ eine Reihe von sinnvollen Vorschlägen.
Dazu gehören u. a. die Forderung einer politischen Elternzeit für Vorstandsposten, neue Konzepte zur Ansprache, Gewinnung und Förderung weiblicher Neumitglieder und Ideen zur Optimierung der Vereinbarkeit von Parteiarbeit und Familie. Allerdings findet sich unter den Forderungen in diesem Papier auch solche, die weit über ihr Ziel hinausschießen. Diese Forderungen sind namentlich diejenigen, die eine Einführung verpflichtender Frauenquoten zum Ziel haben und unter den Abschnitten „Mehr Frauen in Verantwortung“ und „Anteil weiblicher Mandatsträger steigern“ ausgeführt werden. Sie hätten zur Folge, dass ab dem 01. 01. 2021 eine verpflichtende Frauenquote von 1/3 bei Vorstandswahlen innerhalb der CDU greifen würde. Ab dem 01. 01. 2023 würde eine Quote von 40%, ab dem 01. 01. 2025 eine Quote von 50% gelten. Schon ab dem 01. 01. 2021 hätte dies eine zwangsweise Überrepräsentation von Frauen in CDU-Vorständen zur Folge. Da realistisch nicht zu erwarten ist, dass innerhalb von vier Jahren über 190.000 Frauen – weit mehr als momentan Parteimitglieder sind – in die CDU eintreten, wird diese erzwungene Überrepräsentation zumindest mittelfristig, mit einer hohen Wahrscheinlichkeit sogar langfristig, zum Dauerzustand werden. Das ist vor dem Hintergrund jedes christlich-demokratischen Gerechtigkeitsbegriffs problematisch.
Diese forcierte Herstellung von statistischer Gleichheit in den Vorständen der CDU würde sich nämlich mit einer Diskriminierung kompetenter, engagierter und qualifizierter Parteimitglieder allein auf der Grundlage ihres Geschlechts erkauft. Es darf nicht geschehen, dass ein seit Jahren aktiver, hochqualifizierter Kandidat, der sich seinem Kreisverband einem hohen Maß an Beliebtheit erfreut, nur deswegen nicht in den Parteivorstand gewählt wird, weil er ein Mann ist. Dieses hypothetische Szenario wird durch die Einführung einer verpflichtenden Frauenquote für Vorstandswahlen in vielen CDU-Verbänden traurige und bittere Realität werden. Neben dem Problem der Gerechtigkeit ergibt sich aus der Frauenquote auch ein Problem der innerparteilichen Demokratie. Verbände dazu zu zwingen, gegen die explizite Wahlentscheidung ihrer Delegierten Vorstandsmitglieder zu ernennen, läuft dem Demokratiebegriff zuwider, den die CDU seit ihrer Gründung vertritt und dessen Verteidigung insbesondere in Zeiten von zunehmendem Populismus und wieder aufkommendem Extremismus von Links und Rechts eine Kardinalpflicht aller demokratischen Parteien sein muss. Da bei Verbänden im Falle der Nichterfüllbarkeit der verpflichtenden Frauenquote aus tatsächlichen Gründen, etwa der Kandidatur von zu wenigen Frauen, die Zahl der tatsächlich kandidierenden Frauen die Frauenquote bestimmt, könnte aus der neuen Regelung sogar die Verpflichtung erwachsen, bestimmte Kandidatinnen trotz des Vorhandenseins einer ausreichenden Zahl an alternativen Kandidaten für die Besetzung von Vorstandsposten in einen Vorstand zu wählen.
Da Demokratie im Wesentlichen auf Alternativen und der Entscheidung zwischen diesen Alternativen beruht, würde die Einführung einer Frauenquote in der vorgeschlagenen Form somit offensichtlich dem demokratischen Aufbau der CDU schaden und diese ein großes Stück undemokratischer machen. Die Probleme, die sich aus der dynamischen Quote für die Wahl von Delegierten zum Bundesparteitag und den Landesparteitagen ergeben, sind im Wesentlichen die Gleichen. Auch die dynamische Quote zwingt die meisten CDU-Verbände zur Erstellung einer Delegiertenliste, auf der Frauen überrepräsentiert sind. Dabei scheint es das Ziel der Struktur- und Satzungskommission zu sein, eine verbindliche Überrepräsentation von Frauen um bis zu zehn Prozentpunkte einzuführen. Dies widerspricht den Prinzipien einer adäquaten Repräsentation der Mitgliederschaft auf den Delegiertenlisten, da deren Wahlentscheidung zum einen nicht mehr alleinig ausschlaggebend für die Gestaltung derselben ist und es zum anderen durch die Frauenquote absurder Weise praktisch unmöglich wird, die Delegiertenlisten die demographische Struktur der Verbände widerspiegeln zu lassen. Aus demokratietheoretischer Sicht am problematischsten ist jedoch die Forderung, bis 2025 eine Zwangsparität auf Listen der CDU für die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag und der Landtage herzustellen. Es ist besonders wichtig, dass die Wahllisten den Willen der Mitglieder widerspiegeln, die diese im Rahmen unserer repräsentativen Demokratie erstellen, und keine politisch-ideologische Gleichstellungsdoktrin.
Die Legitimität der durch Parteien aufgestellten Wahllisten ergibt sich erst daraus, dass sie von Repräsentanten der für die Allgemeinheit offenen Mitgliederbasis der Parteien in freier Abstimmung erstellt werden. Wird die Freiheit in der Erstellung dieser Listen durch vorherige, ideologisch motivierte Regelungen den Repräsentanten der Mitgliederbasis der Partei teilweise entzogen, so wird dadurch unsere repräsentative Demokratie nachhaltig geschädigt, indem von ihrem Grundgedanken in einer fundamentalen Weise abgewichen wird. Statt per se wertlose statistische Gleichheit in Vorständen, Delegiertenlisten und auf parlamentarischen Wahllisten zu oktroyieren sollte die CDU Hürden abbauen, die es Frauen erschweren, in der Partei aktiv zu werden und ihre politischen Ideen über sie in den regulären demokratischen Prozess einzubringen. Die demokratischen Mitbestimmungsrechte der einzelnen Frau in der CDU fangen dabei an, als Parteimitglied das Recht zu haben, mithilfe ihrer Stimme Männer und Frauen in den Parteivorstand, auf die Delegiertenliste oder auf die Liste zur Landtagswahl zu wählen, die sie für kompetent hält und die ihre politischen Vorstellungen teilen, nicht dabei, bei diesen Wahlen selbst positiv diskriminiert zu werden. Die CDU muss die Aspekte reduzieren, die sie für Frauen unattraktiver machen könnte, und dadurch Frauen ermöglichen, ihre politischen Visionen innerhalb der CDU umzusetzen – nicht als Quotenfrau, sondern als streitbare politische Persönlichkeit aus eigener Kraft. Um dies zu erreichen, sollte die CDU ein Evaluierungsprogramm entwerfen, mit dessen Hilfe sie zu beseitigende Hürden für die Aktivität von Frauen in der Partei zeitnah identifizieren und eliminieren kann. Dazu könnte eine repräsentative Umfrage innerhalb unserer Parteistrukturen mit der Frage, wo wir als CDU Verbesserungspotential für die Teilhabe von Frauen haben, beitragen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Umfrage müsste dann eine Evaluation unserer Parteisatzung und eine Modifikation derselben stattfinden. Eine regelmäßige Befragung der Mitglieder in den ersten vier Jahren nach der begonnenen Umsetzung des Konzepts könnte dazu beitragen, die Erfolge oder noch offenen Punkte des Konzepts festzustellen. Um potentiellen weiblichen Neumitgliedern die neuen Möglichkeiten, die sich dadurch in der CDU für sie dadurch ergeben, flächendeckend nahezubringen, sollten wir auf Grundlage der Ergebnisse der Umfrage zudem eine gezielte Mitgliederwerbekampagne für Frauen initiieren, die aus dem Konrad-Adenauer-Haus organisiert und durch die Stadt- und Gemeindeverbände umgesetzt werden kann. Des Weiteren wäre die Einrichtung eines Fachausschusses auf Bundesebene – auf freiwilliger Basis auch auf unteren Parteiebenen – speziell für jugend- und frauenpolitische Inhalte wünschenswert, der bei der Erkennung und Beseitigung von Hürden für die Aktivität dieser Gruppen unterstützen und konsultiert werden könnte. Zudem müssen Frauen, die häufiger als Männer als Elternteil gebunden sind, eine verstärkte Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Parteiarbeit in der CDU erfahren. Auch wenn die Struktur- und Satzungskommission in ihrem Vorschlag bereits gute Ideen hierzu eingebracht hat, wäre eine Ergänzung des entsprechenden Abschnitts um eine verpflichtende Kinderbetreuung bei Kreis-, Bezirks- und Landesparteitagen zusätzlich förderlich.